schon gewusst...? google analytics und der datenschutz - ein surfspiel in drei akten

das tracking tool google analytics ist sicher ein zweischneidiges schwert aber für webseitenbesitzer eine nette sache, bekommt man dort doch kostenlos und ohne viel arbeit eine ziemlich breite analyse über die besuche auf seiner webseite.

 

I. das problem: ist meine webseite datenschutzkonform?

dies kann jeder einfach und schnell mit einem kostenlosen test herausfinden.

 

leider prüft dieser test nicht alle datenschutzrelevanten fragen (kann er auch gar nicht und wer sich die mühe macht, alles zu lesen, findet diese tatsache als deutlichen hinweis auch am ende des testergebnisses unten auf der seite).

wer auf seiner webseite das analyse-tool google-analytics nutzt, sollte sich aus datenschutzgründen intensiver damit beschäftigen, um fehler zu vermeiden, die vermeidbar sind.

 

die problemlage und mögliche lösungen dazu kann jeder mit einer einfachen googlesuche herausfinden...

 

schnell stellt der geneigte surfer jedoch fest, dass das einbinden des anonymisierten google analytics codes und die integration der korrekten und aktuellen datenschutzerklärung irgendwie nicht alles ist...da muss noch mehr gemacht werden!

 

datenschützer und solche, die es werden wollen haben es ja immer schon gewusst: die bösen leute von google wollen alle nur unsere daten und machen ganz schlimme dinge damit - obwohl...vielleicht geht´s ja doch..

ich möchte mich hier nicht an dieser grundsatzdiskussion beteiligen:

ich bin - ich gebe es zu - facebook-, twitter-, google+- undundund-nutzer, habe auch ein smartphone, nutze whatsapp und konsorten (und ich suche, wenn ich was finden will immer zuerst bei google  - zur not auch meinen autoschlüssel...).

 

als webseitenbetreiber und nutzer des kostelosen dienstes möchte ich nur auf einige besonderheiten hinweisen, die ich kürzlich beim rumsurfen entdeckt habe und die mir - nebenbei gesagt - schon erschreckend lange bekannt sein hätten müssen...

 

II. der weg: der kompass zeigt nach norden...

beim datenschutzbeauftragen aus hamburg kann man eine pdf-datei herunterladen, die mit stand märz 2013 die vorgehensweise für eine datenschutzrechtlich saubere nutzung von google analytics erklärt und eine anleitung zur umsetzung bietet.

 

komplizierte details, eigentlich unwichtig aber interessant:

 

diese "hamburger" anleitung ist ausdrücklich für webseitenbetreiber mit sitz in hamburg und weist deutlich auf den gesetzlichen stand von märz 2013 und die eventuelle notwendigkeit einer erweiterung/änderung im rahmen der sogenannten "cookie-richtlinie" hin. 

 

da stellt sich doch die frage:

gilt das denn nun auch für mich (aus niedersachsen)??


google-recherche und auch die webseite des niedersächsischen datenschutzbeauftragten bringt leider keine eindeutige klarheit...aber dann...ein langes und ausführliches telefonat mit dem zuständigem mitarbeiter war sehr informativ und jetzt weiss ich

die antwort ist: JA! 

 

übrigens bietet die seite des niedersächsischen datenschutzes auch ein sehr ausführliches info-pdf für webseitenbetreiber aus niedersachsen. dies behandelt alle fragen des datenschutzes und sei an dieser stelle allen webseitenbetreibern empfohlen.

 

p.s.: dass mit der ständigen betonung auf das eigene bundesland der datenschützer hat was mit der ländersache zu tun...


die komplette informationsflut aus dem dokument, die detaillierte vorgehensweise und vor allem das ganze drumherum erspare ich euch jetzt mal...das würde dann doch zu weit gehen. aber was ist wirklich wichtig? deswegen nun hier...

III. die lösung: 5 schritte zur glückseligkeit

um datenschutzmässig (und letztlich auch moralisch und politisch-korrekt) auf dem stand der dinge zu sein muss demnach jeder, der google annalytics nutzen möchte, fünf konkrete aufgaben erledigen.

 

  1. einen schriftlichen (!) vertrag mit google (über die auftragsdatenverarbeitung)abschließen
  2. den google analytics code auf der webseite anonymisieren
  3. widerspruchsrecht für webseitenbesucher einräumen und in der datenschutzerklärung darauf hinweisen
  4. datenschutzhinweis anpassen
  5. alte daten aus dem bestehenden google analytics konto löschen und neues (datenschutzkonformes) profil anlegen

 

(mannmannmann...ich bin mal gespannt, ob dies schon das ende der datenschutzdebatte rund um google analytics und damit dann auch alles, was ich als webseitenbetreiber diesbezüglich beachten muss ist...)

 

die hier angegebenen informationen und links sind selbstverständlich nur meine persönliche meinung und sollen lediglich meine erfahrung widerspiegeln. nichts davon ist in irgendeiner weise rechtsverbindlich!

 

vielen dank an dieser stelle an den hamburger datenschutzbeauftragten, den datenschutz aus niedersachsen und den "datenschutzblog"!

...das hab ich echt nicht gewusst...und du?

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Kommentare: 2
  • #1

    Barbara Erckens (Dienstag, 03 Dezember 2013 13:03)

    Die Web-Seite ist schön angelegt. Bei Beachtung der deutschen Rechtschreib-Regeln (Groß/Klein, Interpunktion) könnte sie sicher größere Beachtung finden. In der vorliegenden Form wird sie achtlos übergangen. Schade um die gut gemeinten Inhalte!

  • #2

    Ulf Hartmann (Dienstag, 03 Dezember 2013 13:24)

    hallo barbara,
    danke für deine komplimente. freut mich sehr!

    zu der kritik:
    konsequente kleinschreibung (http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinschreibung) ist nicht so ungewöhnlich und kann auch als stilmittel verwandt werden...
    zu den (möglichen, mir aber nicht bekannten) fehlern der interpunktion: es gibt, keine perfekten menschen – nur perfekte absichten.

    liebe grüße, ulf



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